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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen der paul kitawa ltd. und Auftraggebern geschlossene Verträge. Die paul kitawa ltd. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB sowie der jeweiligen Verträge. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, es sei denn, die paul kitawa ltd. stimmt deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu.

  1. Angebote
    Angebote der paul kitawa ltd. sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der paul kitawa ltd. zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitäten anfallen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  2. Schriftform der Aufträge
    Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die paul kitawa ltd. keine Haftung.

  3. Preise und Preisberechnung
    Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der paul kitawa ltd. zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von der paul kitawa ltd. festgestellte Anzahl maßgeblich.

  4. Zahlungen und Fälligkeit
    Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme Ihres Auftrages. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, es sei denn, es sind andere Zahlungsziele vereinbart. Bei langfristigen Sendeaufträgen, sind die Sendekosten zu Beginn des Monats fällig, in dem die Ausstrahlung erfolgt. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die paul kitawa ltd. ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
    Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die paul kitawa ltd. zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.

  5. Urheberrechte
    Die paul kitawa ltd. hat als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk erwerben, der paul kitawa ltd. das ausschließliche Urheberrecht.
    Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von der paul kitawa ltd. unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt sein muss.
    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht entgegenstehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen. Das angelieferte Material muss die notwendigen GEMA-Angaben enthalten. Enthält es diese nicht, wird unterstellt, dass es sich nicht um GEMA-pflichtige Musik handelt. Der Auftraggeber stellt die paul kitawa ltd. von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber der paul kitawa ltd. hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.

  6. Datenträger, Filmmaterial und Aufbewahrung
    Übernimmt die paul kitawa ltd. Arbeiten, bei denen sie Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen, Schnittarbeiten etc), so haftet sie im Falle einer Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, die der paul kitawa ltd. übergebenen Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern. Der Kunde hat die paul kitawa ltd. davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger € 500,- übersteigen kann, damit die paul kitawa ltd. gegebenenfalls Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung der paul kitawa ltd. Das Copyright für die von der paul kitawa ltd. erstellten Objekte bleibt allein bei der paul kitawa ltd.
    Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden auf Wunsch zurückgesandt.

  7. Abnahmekopien
    Filmabnahmekopien werden je nach Produktionsfortschritt auf Wunsch geliefert.
    Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.

  8. Schadensersatz
    Schadenersatzansprüche gegenüber der paul kitawa ltd. wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haftet die paul kitawa ltd. nicht für die Folgekosten von Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann die paul kitawa ltd. deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von der paul kitawa ltd. Schadensersatz ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von der paul kitawa ltd. bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen Kosten.

  9. Terminreservierungen
    Terminreservierungen, die von der paul kitawa ltd. bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden. Terminreservierungen können bis 30 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 14 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 20% des Auftragswertes und bis 3 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 40% des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Cottbus. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Calau, 05.10.2005

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