Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen
der paul kitawa ltd. und Auftraggebern geschlossene Verträge. Die paul
kitawa ltd. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB
sowie der jeweiligen Verträge. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern
werden nicht anerkannt, es sei denn, die paul kitawa ltd. stimmt deren Anwendung
im Einzelfall schriftlich zu.
- Angebote
Angebote der paul kitawa ltd. sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der paul kitawa ltd.
zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht
wird. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber
zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitäten
anfallen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Schriftform der Aufträge
Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform.
Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt
die paul kitawa ltd. keine Haftung.
- Preise und Preisberechnung
Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Listenpreise der paul kitawa ltd. zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten
sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste
verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Soweit
Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von der paul kitawa
ltd. festgestellte Anzahl maßgeblich.
- Zahlungen und Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme Ihres Auftrages. Zahlungen sind
ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, es sei denn, es sind andere
Zahlungsziele vereinbart. Bei langfristigen Sendeaufträgen, sind die
Sendekosten zu Beginn des Monats fällig, in dem die Ausstrahlung erfolgt.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so
werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die paul kitawa ltd.
ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages
bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen
in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt
vorheriger Vereinbarung.
Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge
einschließlich der Verzugszinsen ist die paul kitawa ltd. zu keiner
weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber
hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.
- Urheberrechte
Die paul kitawa ltd. hat als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller
von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD,
DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche
Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen
oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten
zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen
für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk
erwerben, der paul kitawa ltd. das ausschließliche Urheberrecht.
Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung
in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet
sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von der paul kitawa ltd.
unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen.
Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der
eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt
sein muss.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche
Anordnungen nicht entgegenstehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung,
Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-,
Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen.
Das angelieferte Material muss die notwendigen GEMA-Angaben enthalten. Enthält
es diese nicht, wird unterstellt, dass es sich nicht um GEMA-pflichtige Musik
handelt. Der Auftraggeber stellt die paul kitawa ltd. von allen aus einer
Verletzung dieser Rechte gegenüber der paul kitawa ltd. hergeleiteten
Ansprüche Dritter frei.
- Datenträger, Filmmaterial und Aufbewahrung
Übernimmt die paul kitawa ltd. Arbeiten, bei denen sie Kassetten oder
sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen,
Schnittarbeiten etc), so haftet sie im Falle einer Beschädigung nur bis
zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht
jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen
Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind. Der Kunde ist verpflichtet,
die der paul kitawa ltd. übergebenen Gegenstände gegen Verlust und
Beschädigung ausreichend zu versichern. Der Kunde hat die paul kitawa
ltd. davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger
€ 500,- übersteigen kann, damit die paul kitawa ltd. gegebenenfalls
Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für
entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber
oder Dritte bedarf der Zustimmung der paul kitawa ltd. Das Copyright für
die von der paul kitawa ltd. erstellten Objekte bleibt allein bei der paul
kitawa ltd.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM
oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung
gestellte Unterlagen werden auf Wunsch zurückgesandt.
- Abnahmekopien
Filmabnahmekopien werden je nach Produktionsfortschritt auf Wunsch geliefert.
Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für
den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie
des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen
Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung
und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.
- Schadensersatz
Schadenersatzansprüche gegenüber der paul kitawa ltd. wegen Unmöglichkeit
der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Insbesondere haftet die paul kitawa ltd. nicht für die Folgekosten von
Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann
die paul kitawa ltd. deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz
verlangen, dann wird von der paul kitawa ltd. Schadensersatz ohne besonderen
Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises
beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von der paul
kitawa ltd. bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht
sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen
Kosten.
- Terminreservierungen
Terminreservierungen, die von der paul kitawa ltd. bestätigt wurden,
gelten als Auftrag des Kunden. Terminreservierungen können bis 30 Tage
vor dem Termin ohne Kosten, bis 14 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 20%
des Auftragswertes und bis 3 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 40% des
Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt
zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Cottbus. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Calau, 05.10.2005